Elektronische Signatur statt Schnur und Siegel ...
Notare verwahren Urkunden künftig digital
Notarielle Urkunden sollen künftig nicht mehr ausschließlich in Papierform
aufbewahrt werden. Fortan werden die Dokumente in einem Elektronischen
Urkundenarchiv digital gespeichert. Das hat den Vorteil, dass Gerichte, Ämter
und Banken Notarurkunden elektronisch verwenden können. Dies wird Verwaltungs-
und Archivierungsprozesse enorm beschleunigen. Statt Schnur und Siegel erhalten
die Dokumente eine elektronische Signatur, die sie rechts- und beweissicher
macht. Das ist neu.
Nach einem im Juni 2017 verkündeten Gesetz sollen Notare ihre Urkunden zukünftig
elektronisch aufbewahren. Dafür wird die Bundesnotarkammer Schritt für Schritt
in den nächsten vier Jahren das Elektronische Urkundenarchiv einrichten. An
diesem Ort werden die Notardokumente für 100 Jahre gespeichert. Damit diese dort
abgelegt werden können, müssen Notare die Urkunden digitalisieren, qualifiziert
elektronisch signieren und verschlüsseln. Eine Ausfertigung der Urkunde in
Papierform können die Beteiligten aber auch weiterhin erhalten.
Papierakten ade
Die Digitalisierung ermöglicht, dass sämtliche Notarurkunden von Gerichten,
Ämtern, Banken und anderen Stellen sofort elektronisch verwendet werden können.
Statt zeit- und ressourcenaufwendigem Archivieren und Einscannen von
Papierdokumenten können digitale Urkunden direkt in elektronischen Aktensystemen
weiterverarbeitet werden. Das beschleunigt den Verarbeitungsprozess der
Dokumente und entlastet die Justiz.
Keine Angst vor Datenmissbrauch
Die elektronische notarielle Urkunde hat die gleiche Beweiskraft wie das
Papierdokument. Um das zu gewährleisten, unterliegt die Digitalisierung und
Speicherung besonderen gesetzlichen Anforderungen. Hierfür wird jeder Notar über
ein speziell gesichertes Netzwerk, das höchstmöglichen Sicherheitsstandards
entspricht, an das Elektronische Urkundenarchiv angeschlossen. So können
sämtliche Dokumente nach dem neuesten Stand der Technik inhaltsverschlüsselt
abgelegt werden. Entschlüsselt werden können die Dokumente nur von dem Notar.
Die elektronische Signatur bürgt für die Echtheit und Unversehrtheit des
Dokuments.
Schnell, schlank und sicher
Um Verwaltungsprozesse noch effizienter zu gestalten, könnte das Elektronische
Urkundenarchiv in Zukunft direkt mit den elektronischen Aktensystemen der Justiz
verknüpft werden. Das würde vor allem beim Handelsregister und beim Grundbuchamt
Zeit und Kosten sparen. Der Notar müsste die Urkunden dann gar nicht mehr an die
Gerichte versenden, sondern könnte diese direkt über einen Link mit der
Gerichtsakte verknüpfen. Gesellschaftsgründungen und Grundstücksgeschäfte
könnten dann noch schneller abgewickelt werden.
Pressemitteilung der Bundesnotarkammer, 13. Juni 2017
Das Nachlassverfahren „goes digital“ ...
Zuverlässig und schnell: Über 18 Millionen Karteikarten bereits ins Zentrale Testamentsregister überführt
Leider kommt es immer wieder vor, dass Testamente gar nicht oder erst
nach Jahren gefunden werden. Damit dies nicht passiert und der „letzte
Wille“ im Erbfall sicher berücksichtigt wird, hat die Bundesnotarkammer
das „Zentrale Testamentsregister“ eingerichtet. Ziel dieses Registers
ist es, die Angaben zu allen Testamenten, Erbverträgen und sonstigen
erbfolgerelevanten Urkunden, die von einem Gericht oder Notar verwahrt
werden, digital an einem Ort zu zentralisieren. Zuvor wurden diese
Angaben in ganz Deutschland verteilt bei rund 4.700 Standesämtern und
der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Berlin-Schöneberg auf
Karteikarten gesammelt. Durch das Zentrale Testamentsregister konnten
die Nachlassverfahren enorm beschleunigt werden.
Pressemitteilung der Bundesnotarkammer, 15. Februar 2017
Alternative Lösungen im Streitfall ...
Schlichten in Berlin
Gestritten wurde schon immer - vorzugsweise vor Gericht. Allerdings
kann ein Urteil nicht immer den eigentlichen Konflikt hinter der Klage
beilegen. Die gerichtliche Entscheidung macht die eine Partei zum
Gewinner und die andere Seite zum Verlierer. Die Beziehung wird in der
Regel zerstört, egal ob es sich um einen Konflikt zwischen Eheleuten,
Geschäftspartnern oder mit Verbrauchern handelt. Zudem kostet das
Verfahren vor Gericht Zeit, Nerven und Geld. Neben dem Gerichtsweg gibt
es andere Möglichkeiten außergerichtlich zu schlichten: Mediation,
Schlichtung und Schiedsverfahren führen zu einvernehmlichen, selbst
bestimmten Lösungen. In den meisten Fällen führen diese Verfahren
schneller und kostengünstiger zu einer Einigung als es bei Gericht
möglich ist. In Berlin gibt es eine Vielzahl an Anbietern von
Schlichtungsverfahren und täglich kommen neue hinzu. Das Berliner
Bündnis außergerichtliche Konfliktbeilegung möchte diese öffentlichen
und privaten Angebote bündeln und übersichtlich auf einen Blick
darstellen.
www.schlichten-in-berlin.de, Februar 2017